Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 16.07.2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Antrag A1 Satzungsänderung (Kreisvorstand) |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Kreisverband Leipzig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2020, 13:17 |
A1.10: Wahlordnung § 4
Antragstext
§ 4 Wahlen zur Aufstellung von Listen für die Stadtratswahl
(1) Die Wahl zur Aufstellung von Listen für den Stadtrat erfolgt getrennt nach
Wahlkreisen. Bewerbungen sollen dem Stadtvorstand schriftlich unter Angabe des
Wahlkreises, in dem die Bewerbung erfolgt, angezeigt werden. Die
Kommunalwahllisten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig stehen auch Bewerber*innen
offen, die nicht Mitglied des Stadtverbands sind.
(2) Die Reihenfolge, in der aufzustellende Wahlkreise aufgerufen und gewählt
werden, wird zu Beginn der Versammlung durch die Versammlungsleitung per
öffentlich zu ziehendem Los ermittelt.
(3) Bei der Besetzung der Listen für die Stadtratswahl soll in mindestens der
Hälfte aller Wahlkreise der Listenplatz 1 mit einer Frau oder TINO-Person
besetzt werden.
(4) Die Versammlungsleitung ruft die jeweils zu wählenden Listenplätze in
nummerischer Reihenfolge auf und stellt die Bewerbungssituation für den
jeweiligen Listenplatz fest. Gibt es auf einen Listenplatz mehr als eine
Bewerbung, findet über die Besetzung des Listenplatzes unmittelbar eine Wahl
statt. Für diese Wahl finden die Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 Anwendung.
(5) Wird auf Listenplatz 1 einer Liste eine Frau oder TINO-Person gewählt, so
sollen die folgenden ungeraden Plätze ebenfalls, soweit Bewerbungen vorliegen,
mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden. Die folgenden geraden Listenplätze
können sowohl mit Männern als auch mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden.
Wird auf Listenplatz 1 einer Liste ein Mann gewählt, so soll der folgende Platz
2 und weitere geradzahlige Plätze, soweit Bewerbungen vorliegen, mit Frauen und
TINO-Personen besetzt werden. Die folgenden ungeraden Listenplätze können sowohl
mit Männern als auch mit Frauen und TINO-Personen besetzt werden.
(6) Das Bewerbungs- und Wahlverfahren für eine Liste endet, wenn die Zahl der
maximal für eine Liste zu bestimmenden Bewerber*innen gewählt ist oder es auf
einen aufgerufenen Listenplatz keine Bewerbungen gibt.
(7) Die Versammlungsleitung gibt nach Ende dieses Wahlverfahrens die so
bestimmte Reihenfolge der Wahlkreisliste bekannt. Über diese Liste erfolgt
anschließend eine Schlussabstimmung, bei der über die einzelnen Bewerber*innen
oder die Liste als Gesamtes mit Ja, Nein oder Enthaltung mittels Stimmzetteln
abgestimmt werden kann. Eine Stimme für die Liste als Gesamtes, gilt als
entsprechende Stimme für jede*n Bewerber*in auf der Liste.
(8) Erreicht ein*e Bewerber*in in der Schlussabstimmung nicht mehr die Hälfte
der gültigen Stimmen, so wird diese*/dieser aus der Liste gestrichen. Die
nachfolgenden Kandidat*innen rücken entsprechend in der Liste auf.
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